| Übernehmen
die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung nach den
Prinzipien der Neuen-Krebstherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zwar jede noch
so teure und noch so fragliche Therapie der Schulmedizin
und die Folgekosten der Nebenwirkungen, haben aber bis
heute kein wirkliches Interesse gezeigt, wirksame kostengünstige
Naturheilverfahren zu erstatten.
Eine Tatsache an der in der nächsten Zeit sich
nichts ändern wird. Deshalb muss der Patient die
Kosten einer Therapie selbst tragen.
Bei den privaten Krankenkassen kann im Einzelfall versucht
werden, dass einige der Kosten übernommen werden.
Die ärztlichen Leistungen werden dort nach GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte) erstattet.
Ich habe alle Therapien eines Colon-CA durchgeführt,
bin jetzt beschwerdefrei und fühle mich gut. Soll
ich trotzdem eine Behandlung nach den Prinzipien der
Neuen Krebstherapie durchführen?
Auch nach glücklichem Verlauf einer Krebserkrankung
ist es unbedingt erforderlich den krebsauslösenden
Konflikt zu lösen und das Immunsystem optimal in
die Lage zu versetzen, dass kein neues Tumorgewebe gebildet
werden kann. Ein ehemals an Krebs Erkrankter sollte
auf jeden Fall, die natürliche Nahrungsergänzung
mit dem Vitamin B17 durchführen.
Ist es möglich, einen "Haustierkrebs"
durch eine Behandlung der Neuen Krebstherapie aufzuwecken,
sprich der Tumor wird wieder aktiv?
Nein, wenn die krebsauslösende Ursache beseitigt
ist, also der Reparaturmechanismus zum Stillstand gekommen
ist, kommt es in jedem Fall zu einer Heilreaktion. Die
kann manchmal ganz still und unbemerkt verlaufen und
der Patient vergisst einfach, dass er früher an
so einer schlimmen Erkrankung gelitten hat.
Ich möchte die vom Onkologen empfohlene
Chemotherapie durchführen lassen. Kann ich trotzdem
die Neue Krebstherapie anwenden und wenn ja, wann ist
der beste Zeitpunkt.
Es ist außerordentlich wichtig, dass der Patient
all die Therapieverfahren durchführen lässt,
die erforderlich sind, damit er ein maximales Gefühl
einer vollständigen Behandlung hat.
Andernfalls bleiben Zweifel und Ängstlichkeit
zurück, die für sich außerordentlich
gefährlich sind, eine Krebserkrankung zu verschlimmern.
Doch sollte nur so viel wie nötig und so wenig
wie möglich Therapieverfahren angewendet werden,
die den Körper prinzipiell schaden.
Im Anschluss an eine schulmedizinische Therapie muß
bald mit einer den Körper stärkenden Therapie
begonnen werden.
Auch während einer schulmedizinischen Behandlung
können vorbeugende Maßnahmen der Naturheilkunde
durchgeführt werden. Haben Sie daran Interesse,
was zu tun ist, dann setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung.
Kontakt
Ich habe durch Recherchen im Internet erfahren,
dass die Laetrile - Vitamin B17 - Therapie in Deutschland
verboten sei.
Das ist vollkommen falsch und Teil einer gezielten
Desinformation. Das Präparat ist lediglich in Deutschland
als Arzneimittel nicht zugelassen. Es ist rechtlich
ein Nahrungsergänzungsmittel. Der Grund ist recht
einfach. Eine Arzneimittelzulassung verschlingt etwa
20 Millionen Euro. Wer soll dieses Geld für ein
nicht patentierbares, natürliches Produkt aufbringen.
Ich habe ebenfalls gelesen, dass eine zu hohe
Dosis von Vitamin B17 zu Vergiftungen führt.
Es gibt keinen dokumentierten Fall einer Vergiftung.
Alle diesbezüglichen Berichte gehen von einem theoretischen
Risiko aus. Da sich das Blausäuremolekül in
einer chemisch stabilen Verbindung befindet, ist es
für die gesunde Zelle unschädlich. Im NaCl,
also unserem bekannten Kochsalz, befindet sich z.B.
auch das gefährliche Molekül Chlor, dass als
Chlorgas hochgradig giftig ist. Kein Mensch wird durch
dieses Chlor im Salz geschädigt, da es in einer
stabilen Verbindung ist. So ähnlich verhält
es sich auch mit dem Laetrile und den darin enthaltenen
Blausäuremolekül.
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